Auszug aus der Satzung
§ 1 Name – Rechtsform – Sitz
1. Die Stiftung führt den Namen „Help Children Foundation“.
2. Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.
3. Die Stiftung hat Ihren Sitz in Starnberg.
§ 2 Stiftungszweck
1. Zweck der Stiftung ist es, Kindern und bedürftigen Menschen auf der ganzen Welt Hilfe zu gewähren.
2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
1. Finanzielle Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperliche, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen oder arm im Sinne des § 53 der Abgabenordnung sind, soweit diese Hilfe nicht von unterhaltspflichtigen Personen geleistet werden kann,
2. gesundheitliche Vorsorge- oder Therapiemaßnahmen zugunsten von Kindern.
3. finanzielle Unterstützung von Kindern, um diesen eine Ausbildung zu ermöglichen, die ihren Fähigkeiten entspricht.
§ 3 Steuerbegünstigung, Anfallberechtigung
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden.
3. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die nicht den Stiftungszwecken entsprechen, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.
Die Help Children Foundation wurde im Jahre 2010 in Deutschland als rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet und durch die Rechtsaufsichtsbehörde, Regierung von Oberbayern, am 29.11.2010 unter Aktenzeichen 12.1-1222.1 STA 41 genehmigt.
Die Help Children Foundation wird beim Finanzamt Fürstenfelbruck unter der
Steuernr. 117/110/92473 geführt.